SCHICK GASWARNANLAGEN GMBH ist ein inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen, das seit über 40 Jahren besteht. Ein Beleg auch für unsere jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Gasmesstechnik. Seit 2002 haben wir die Zertfizierung nach DIN ISO 9001:2015 und aktualisieren diese jährlich. Mit unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen über Deutschland hinaus in allen Nachbarstaaten zur Verfügung. Zum Beispiel in den BENELUX-Staaten und Österreich.

Servicenummer: +49 7191 58679

Unser Motto:
Erfahren - Zuverlässig - Sicher

Wir sorgen für

  • die Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen in Gebäuden und Industrie
  • Lieferung und Montage von Neuanlagen gemäß den aktuellsten Normen und Richtlinien
  • Instandsetzung und Wartung nahezu sämtlicher Gaswarnanlagen namhafter Hersteller

 

Die Zufriedenheit von mehr als 1000 langjähriger Kunden bestärkt uns in unserer Firmenphilosophie.  Sie profitieren darüber hinaus von unserer Kompetenz und Erfahrung in den Bereichen Gasmesstechnik, Gaswarngeräte, Zu- und Abluftanlagenbau, Rauch-/ Brandschutzklappen und Rauchwärmeabzugsanlagen.

Für eine individuelle Beratung rund um Ihre Gaswarnanlage oder bei Fragen zu einem Gaswarngerät nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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Wer darf Gaswarnanlagen planen?

Eine Gaswarnanlage sollte nach den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer immer von einer fachkundigen Person ausgelegt werden.

Wo werden Gaswarnanlagen benötigt?

Gaswarnanlagen werden überall benötigt, wo Gefahr durch Gas entstehen kann, zum Beispiel in Tiefgaragen, Ladehöfen, Kälteanlagen, Laboren, Heizungen, Kläranlagen, Lösemittel- oder Gefahrstofflagern, Schwimmbädern & Eissporthallen sowie in der Abwasserwirtschaft, Druckindustrie und Automobilindustrie.

Wie oft müssen Gaswarnanlagen gewartet werden?

Die Häufigkeit der erforderlichen Wartung einer Gaswarnanlage ist abhängig vom Einsatzort und der damit verbundenen Verordnung. Zudem sind die Herstellervorgaben zu berücksichtigen. So sind CO-Warnanlagen und Gaswarnanlagen für Kälteanlagen einmal jährlich zu warten, während andere Gaswarnanlagen, zum Beispiel zum vorrangigen Schutz vor einer explosiven Gaskonzentration, dreimal jährlich zu warten sind.

Wann muss eine Gaswarnanlage installiert werden?

Eine Gaswarnanlage muss installiert werden, wenn eine Verordnung, z. B. die GarVo (Garagenverordnung) der Länder, oder eine Gefährdungsbeurteilung eine Gaswarnanlage vorschreibt. Die Verordnungen für die entsprechenden Anwendungsbereiche finden Sie hier: https://www.gaswarn.com/gesetzesgrundlagen.html

Wer darf die Wartung einer Gaswarnanlage durchführen?

Die Wartung einer Gaswarnanlage darf nur ein Fachunternehmen durchführen. Seit 2002 sind wir nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert und aktualisieren diese regelmäßig. Darüber hinaus bestehen wir seit über 40 Jahren im Bereich der Gaswarntechnik und stehen unseren Kunden auch außerhalb von Deutschland in den Nachbarstaaten zur Verfügung.

Welche Stoffe überwacht eine Gaswarnanlage?

Gaswarnanlagen für explosive Gase überwachen Methan, Hexan, Propan, Wasserstoff und weitere explosive Gase.

Gaswarnanlagen für toxische Gase überwachen CO₂, CO, R134a, Kältemittel, Ammoniak, Stickstoff, Sauerstoff und weitere toxische Gase.

CO-Warnanlagen überwachen die Konzentration von Kohlenmonoxid in Tiefgaragen und Ladezonen.

Wie funktioniert eine Gaswarnanlage?

Gaswarnanlagen überwachen kontinuierlich den gefährdeten Bereich, warnen dort die Personen und schalten ggf. die Anlagen ab und/ oder belüften die entsprechenden Bereiche. Hierzu werden flächendeckend bzw. punktuell in der Nähe der zu erwartenden Leckagestelle Transmitter montiert und wie die Warnmittel mit der Gaswarnanlage verkabelt. Beim Erreichen einer bestimmten Gaskonzentration schaltet die Anlage entsprechend der Parametereinstellungen.

Welche toxischen Gase müssen wo überwacht werden?

Die Einsatzbereiche von Gaswarnanlagen für toxische Gase:

Welche explosiven Gase und Dämpfe müssen wo überwacht werden?

Die Einsatzbereiche von Gaswarnanlagen für explosive Gase und Dämpfe:

Welche Verordnung gilt für den Einbau von Gaswarnanlagen?

Die Entscheidung zum Einbau einer Gaswarnanlage wird über die entsprechende Verordnung bzw. von der BG klar geregelt. Eine Gefährdungsbeurteilung kann ebenso benötigt werden. Zur Festlegung der Prüfintervalle, muss 1. die Verwendung ( z.B.: Kälteanlage, Labor)  und 2. die Verordnung/BG  zur Entscheidung, welches Intervall  gültig ist, geprüft werden. Eine übersicht über die geltenden Verordnungen finden Sie hier: www.gaswarn.com/gesetzesgrundlagen

Welcher Anlagentyp hat welche Vorteile? (Analoge vs. digitale Anlage)

Bei der analogen Gaswarnanlage können die Kabel der Bestandsanlage genutzt werden und es entstehen bei bis zu 4 Transmittern (Messstellen) geringere Kosten. Die digitale Gaswarnanlage ist bis zu 98 Messstellen erweiterbar, geht mit geringeren Verkabelungskosten einher und ist auch bei einer nachträglichen Erweiterung kostengünstiger.

Die Zufriedenheit von mehr als 1000 langjähriger Kunden bestärkt uns in unserer täglichen Arbeit.

— Susanne Schick, Kontakt

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